Ziel der Förderung/Antragsberechtigte:
Die Fördermittel aus dem Markterschließungsprogramm sollen
den überregionalen Absatz und die Repräsentation von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
gewerblich orientierten Freiberuflern intensivieren.
Antragstellung:
Die Anträge sind mit Antragsvordruck vor Beginn des Vorhabens
bei der WLO einzureichen. Die Antragsvordrucke finden Sie in der "Downloadbox".
Hinweis: Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, darf mit
der Maßnahme nicht vor Erhalt der Bescheinigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
begonnen werden. Diese Bescheinigung wird Ihnen nach Antragstellung umgehend zugesandt.
Förderumfang:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Pro Jahr und Unternehmen kann aus dem Markterschließungsprogramm neben den Programmteilen "Internet"
und "Ausstellungen und Messen" eine weitere Maßnahme gefördert werden.
Die Richtlinie und weitere Unterlagen finden Sie in der "Downloadbox".
Fördermittelberatung:
Ihre Ansprechpartnerin für die Fördermittelberatung ist
Petra Mittelstädt von der WLO, Telefon: 04431/85-458. Informationen zu laufenden
Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak vom Landkreis Oldenburg, Telefon: 04431/85-269.
Weitere Hinweise:1
Andere öffentliche Hilfen sind vorrangig einzusetzen. Zunächst prüfen wir mit Ihnen zusammen, ob nachfolgende
andere Förderprogramme in Frage kommen können. Erst wenn diese nicht greifen, kann eine Förderung über das
Markterschließungsprogramm erfolgen.
Die Teilnahme an Auslandsmessen kann über das Programm
"Messeförderung Ausland" der NBank bezuschusst werden. Details zum
Programm und die Antragsunterlagen finden Sie hier
www.nbank.de
Bei dem Programmteil Marketingkonzepte ist zu klären, ob vorrangig die Programme "Gründercoaching
Deutschland bzw. Niedersachsen" eingesetzt werden können. Details zu den Programmen und die Antragsunterlagen finden Sie unter
www.nbank.de
Die Hotline der NBank erreichen Sie unter Telefon: 0511/30031-333.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der NBank, Geschäftsstelle Oldenburg,
Ammerländer Heerstr. 231, 26129 Oldenburg, Telefon: 0441/57041-333,
beratung@nbank.de
Bei dem Programmteil Sprachkurse ist vorab eine Fördermöglichkeit durch das
Programm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" zu
prüfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Oldenburg, www.ihk-oldenburg.de.
Ansprechpartnerin: Eva-Maria Geschonke, Telefon: 0441/2220-426, evamaria.geschonke@oldenburg.ihk.de
Oder bei der Handwerkskammer Oldenburg, www.hwk-oldenburg.de
Ansprechpartner: Ralph Obalski, Telefon: 0441/232-240, obalski@hwk-oldenburg.de
Bei dem Programmteil Technologieberatung ist vorab eine Fördermöglichkeit durch nachfolgende Programme zu
prüfen:
BMWi-Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie.
Nähere Informationen sind unter
http://fue-foerderung.de
zu finden. Regionaler
Ansprechpartner ist Stefan Austermann von der NBank, Tel. 0511/30031-360.
Innovationsförderprogramm Forschung und Entwicklung der NBank.
Nähere Informationen sind unter
www.nbank.de
zu finden. Die Hotline der NBank
erreichen Sie unter Tel: 0511/300 31-333.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der NBank, Geschäftsstelle
Oldenburg, Ammerländer Heerstr. 231, 26129 Oldenburg, Tel: 0441/57041-333,
beratung@nbank.de
Weitere Hinweise:2
Programmteile aus dem Markterschließungsprogramm werden mit Mitteln der EU-Strukturfonds
finanziert
Gem. Art. 8 und Art. 9 der VO (EG) Nr. 1828/2006 sind Antragsteller
verpflichtet, die Öffentlichkeit über die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
erhaltene Unterstützung zu unterrichten.
Die entsprechenden Logos sind als Download auf dieser Seite hinterlegt. Bei einigen Maßnahmen werden Ihnen
die Werbematerialien zur Verfügung gestellt.

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