Dieses Tableau gibt Ihnen einen Überblick aller Fördermaßnahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) des Landkreises Oldenburg.
Verwendungszweck Max.Höhe in Euro Fördersatz max.%
Messeteilnahmen 1, 2 außerhalb des Landkreises Oldenburg
2.250,00
50
Erstellung von fremdsprachlichem Werbematerial
2.500,00
50
Erstellung von Marketing-Konzepten 1, 2 2.500,00
50
Erstellung von Marktstudien 2 2.500,00 50
Datenbankrecherchen 2 500,00
50
Kooperationsanbahnung 5.000,00
50
Erstmalige Erstellung eines Internet-Auftritts 2 750,00
50
Einführung von Umweltmanagementsystemen 2 2.500,00
50
Technologieberatung 1 2.500,00
50
Sprachkurse 1 500,00
50
Einstellung eines Auslandsbeauftragten 3.000,00
40 für 3 Monate
Hospitation eines Auslandspraktikanten 1.000,00
40 für 2 Monate
(Angaben ohne Gewähr - Stand: 01/2012)

Ziel der Förderung/Antragsberechtigte:
Die Fördermittel aus dem Markterschließungsprogramm sollen den überregionalen Absatz und die Repräsentation von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gewerblich orientierten Freiberuflern intensivieren.

Antragstellung:
Die Anträge sind mit Antragsvordruck vor Beginn des Vorhabens bei der WLO einzureichen. Die Antragsvordrucke finden Sie in der "Downloadbox".
Hinweis: Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, darf mit der Maßnahme nicht vor Erhalt der Bescheinigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit begonnen werden. Diese Bescheinigung wird Ihnen nach Antragstellung umgehend zugesandt.


Förderumfang:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Pro Jahr und Unternehmen kann aus dem Markterschließungsprogramm neben den Programmteilen "Internet" und "Ausstellungen und Messen" eine weitere Maßnahme gefördert werden. Die Richtlinie und weitere Unterlagen finden Sie in der "Downloadbox".

Fördermittelberatung:
Ihre Ansprechpartnerin für die Fördermittelberatung ist Petra Mittelstädt von der WLO, Telefon: 04431/85-458. Informationen zu laufenden Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak vom Landkreis Oldenburg, Telefon: 04431/85-269.

Weitere Hinweise:1
Andere öffentliche Hilfen sind vorrangig einzusetzen. Zunächst prüfen wir mit Ihnen zusammen, ob nachfolgende andere Förderprogramme in Frage kommen können. Erst wenn diese nicht greifen, kann eine Förderung über das Markterschließungsprogramm erfolgen.

Die Teilnahme an Auslandsmessen kann über das Programm "Messeförderung Ausland" der NBank bezuschusst werden. Details zum Programm und die Antragsunterlagen finden Sie hier www.nbank.de
Bei dem Programmteil Marketingkonzepte ist zu klären, ob vorrangig die Programme "Gründercoaching Deutschland bzw. Niedersachsen" eingesetzt werden können. Details zu den Programmen und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.nbank.de

Die Hotline der NBank erreichen Sie unter Telefon: 0511/30031-333. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der NBank, Geschäftsstelle Oldenburg, Ammerländer Heerstr. 231, 26129 Oldenburg, Telefon: 0441/57041-333, beratung@nbank.de


Bei dem Programmteil Sprachkurse ist vorab eine Fördermöglichkeit durch das Programm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" zu prüfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Oldenburg, www.ihk-oldenburg.de. Ansprechpartnerin: Eva-Maria Geschonke, Telefon: 0441/2220-426, evamaria.geschonke@oldenburg.ihk.de
Oder bei der Handwerkskammer Oldenburg, www.hwk-oldenburg.de Ansprechpartner: Ralph Obalski, Telefon: 0441/232-240,
obalski@hwk-oldenburg.de

Bei dem Programmteil Technologieberatung ist vorab eine Fördermöglichkeit durch nachfolgende Programme zu prüfen:
  • BMWi-Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und      Technologie.
         Nähere Informationen sind unter http://fue-foerderung.de zu finden. Regionaler
         Ansprechpartner
    ist Stefan Austermann von der NBank, Tel. 0511/30031-360.
  • Innovationsförderprogramm Forschung und Entwicklung der NBank.
         Nähere Informationen sind unter www.nbank.de zu finden. Die Hotline der NBank
         erreichen Sie unter Tel: 0511/300 31-333.
         Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der NBank, Geschäftsstelle
         Oldenburg, Ammerländer Heerstr. 231, 26129 Oldenburg, Tel: 0441/57041-333,

         beratung@nbank.de

    Weitere Hinweise:2
    Programmteile aus dem Markterschließungsprogramm werden mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert
    Gem. Art. 8 und Art. 9 der VO (EG) Nr. 1828/2006 sind Antragsteller verpflichtet, die Öffentlichkeit über die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhaltene Unterstützung zu unterrichten. Die entsprechenden Logos sind als Download auf dieser Seite hinterlegt. Bei einigen Maßnahmen werden Ihnen die Werbematerialien zur Verfügung gestellt.

                   
                        
  •  
     DOWNLOADBOX

    Nachfolgende Unterlagen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:


    Zum Antragsvordruck:
    »  Antragsvordruck 1
    (für die Maßnahmen Messeteilnahmen, Erstellung von Marketing-Konzepten, Erstellung von Marktstudien, Datenbankrecherchen, erstm. Erstellung eines Internet-Auftritts, Einführung von Umweltmanagementsystemen, Technologieberatung) »  Antragsvordruck 2
    (für die Maßnahmen Erstellung von fremdsprachlichem Werbematerial, Kooperationsanbahnung, Sprachkurse, Einstellung eines Auslandsbeauftragten, Hospitation eines Auslandspraktikanten)
    »  Liste Wirtschaftszweige
    »  Liste Gemeindekennziffern


    Zur Antragsergänzung:
    »  Formular
          Messekostenförderung

    »  Vordruck
          Verwendungsnachweis 1

    »  Vordruck
          Verwendungsnachweis 2

    »  KMU-Informationsblatt
          mit Prüfschema



    Richtlinien / Verordnungen
    »  Richtlinie MEP
    »  Nebenbestimmungen
          ANBest-P

    »  Verordnung De-Minimis-Beihilfen
    »  Durchführungsverordnung EG       1828


    Mustervorlagen und Logo´s zur Veröffentlichung:
    »  Mustervorlage WLO- und EU-Logos.
    »  Mustervorlage EU-Logos.
    »  Logo "WLO".
    »  Logo "Europa fördert
          Niedersachsen"
    .
    »  Logo "Europäische Union".


    Hilfreiche Informationen
    »  zur Homepage finden Sie unter
    Netzwerk elektronischer Geschäftsverkehr
    Rechtliche Hinweise zur Website-Gestaltung
    Leitfaden zur Impressumspflicht
    Ratgeber für bestehende Seiten

    »  Tipps zum Marketingkonzept finden Sie hier.



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