LKO-Investitionszuschussprogramm (InZupro)

Programm Förderart Verwendungszweck Max. Höhe in Euro Weitere Hinweise Allgemein
Programm für Unternehmen im Landkreis Oldenburg Zuschuss Investitionen, die geeignet sind, zusätzliche Arbeitsplätze im Landkreis Oldenburg zu schaffen Höchstförderung 50.000,00 Euro


Nur Investitionen von mehr als 10.000,00 Euro
Zuschuss:
Kleine Unternehmen 15%
Mittlere Unternehmen 7,5%
Jedoch nicht mehr als 5.000,00 Euro pro zusätzlichem Arbeitsplatz, bei entsprechenden Investitionen



Kumulierung mit der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgeschlossen.
(Angaben ohne Gewähr - Stand: 01/2012)

Verfahren:

  • Antragstellung an die WLO
  • Grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung der WLO abwarten. Erst dann Investitionsbeginn zulässig.
  • Bewilligungsbescheid vom Landkreis Oldenburg, sofern die Antragsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden können.
  • Auszahlung des Zuschusses erst nach Erbringung der Nachweise für Investitionen und Arbeitsplätze.
  • Die Bindungsfrist für Investitionen und Arbeitsplätze beträgt 2 Jahre. Nachweise erforderlich.


    Die Richtlinie für Investitionszuschüsse "LKO-Investititonszuschussprogramm (InZupro)" können Sie sich hier als PDF-Datei downloaden.

    Den Zuschuss-Antrag zum Investitions-Zuschuss-Programm des Landkreises Oldenburg (InZuPro) auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Regionalisierten Teilbudgets können Sie hier direkt bearbeiten.

    Nachfolgende Unterlagen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:
    »  Liste Wirtschaftszweige          »  Liste Gemeindekennziffern


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