Investitionszuschussprogramm (InZupro)
Mit dem Investitionszuschussprogramm soll den Unternehmen im Landkreis Oldenburg eine zusätzliche Hilfe für die Investitionsentscheidung gegeben werden. Gefördert werden Investitionen, die geeignet sind, zusätzliche Arbeitsplätze im Landkreis Oldenburg zu schaffen.
Auf einen Blick
- Gefördert werden (eigenbetrieblich genutzte und im Anlagevermögen aktvierte) Investitionen, die geeignet sind, zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze im Landkreis Oldenburg zu schaffen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Landkreis Oldenburg. Ein Unternehmen der Kreativwirtschaft kann gefördert werden, wenn es Mitglied in der Künstlersozialkasse ist.
- Fördersatz: max. 15% bei kleinen Unternehmen, max. 7,5 % bei mittleren Unternehmen (jedoch nie mehr als 5.000 Euro pro neugeschaffenen Vollzeitarbeitsplatz)
- Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
- Durchführungszeitraum: max. 12 Monate (max. 24 Monate bei baulichen Maßnahmen)
- Der Höchstfördersatz liegt bei 40.000 Euro.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind grundsätzlich: Fahrzeuge, Wohnungen, Grundstücke, immaterielle Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Anschaffung von Gebäuden), über Leasing angeschaffte Wirtschaftsgüter
- Antragstellung: Der Formantrag ist vor Beginn des Vorhabens (Bestellung, Auftragserteilung, erster Spatenstich bzw. Kaufvertrag, Schaffung von Arbeitsplätzen) bei der WLO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Oldenburg mbH einzureichen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn seitens des Landkreises Oldenburg oder der WLO dem Antragsteller die grundsätzliche Förderungswürdigkeit bestätigt wurde.
Das Investitionszuschussprogramm ist Teil des landkreiseigenen Programms "SAVE 2020 (Sichern und ausbauen, die Vielfalt erhalten)".
Verfahren:
- Antragstellung an die WLO
- Grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung abwarten. Erst mit Erhalt dieser Bescheinigung ist der Maßnahmenbeginn zulässig.
- Bewilligung (sofern Antragsbedingungen erfüllt)
- Auszahlung (erst nach Nachweis des Vorhabens)
- Bindungsfrist (für Investitionen und Arbeitsplätze: 2 Jahre. Nachweise erforderlich)
Weiterführende Informationen:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Programm und zur Antragstellung an Martin Lüschen von der WLO.
Informationen zu laufenden Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak von der Kämmerei des Landkreises Oldenburg, Tel. 04431 / 85 269, E-Mail: birgit.praciak@oldenburg-kreis.de.
Informationen der Kämmerei des Landkreises Oldenburg zu den Förderprogrammen finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Martin Lueschen | |
Telefon: 04431 85421 E-Mail: lueschen@wlo.de |