Markterschließungsprogramm des Landkreises Oldenburg (MEP)
Die Fördermittel aus dem "MEP" sollen den überregionalen Absatz und die Repräsentation von Unternehmen intensivieren. Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Kreativwirtschaft, Betriebe des Agrarsektors und Freiberuflicher, die ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte im Landkreis Oldenburg unterhalten.
Um antragstellende Unternehmen aufgrund der Corona-Krise im Markterschließungsprogramm entlasten zu können, wurde das Programm bis zum 31.12.2021 wie folgt erweitert:
- Die Einschränkung, dass ein Zuschuss für einen Internet-Auftriff maximal alle 3 Jahre gewährt wird entfällt.
- Entstandene förderfähige Kosten für abgesagte Messen werden trotzdem gefördert.
- Messeteilnahmen und Marketingkonzepte können statt 1x auch 2 x gefördert werden.
Das Markterschließungsprogramm ist Teil des landkreiseigenen Programms "SAVE 2020 (Sichern und ausbauen, die Vielfalt erhalten)".
(Angaben ohne Gewähr)
Verfahren:
- Antragstellung an die WLO
- Grundsätzliche Förderfähigkeitsbescheinigung abwarten. Erst mit Erhalt dieser Bescheinigung ist der Maßnahmenbeginn zulässig.
- Bewilligung (sofern Antragsbedingungen erfüllt)
- Auszahlung (erst nach Nachweis des Vorhabens)
Weiterführende Informationen:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Programm und zur Antragstellung an Petra Mittelstädt von der WLO.
Informationen zu laufenden Vorgängen erhalten Sie bei Birgit Praciak von der Kämmerei des Landkreises Oldenburg, Tel. 04431 / 85 269, E-Mail: birgit.praciak@oldenburg-kreis.de.
Informationen der Kämmerei des Landkreises Oldenburg zu den Förderprogrammen finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Petra Mittelstädt | |
Telefon: 04431 85458 E-Mail: mittelstaedt@wlo.de |